AGB

des Vereins „Institut für ganzheitliches Wohlergehen von Kids u Erwachsenen“
für den operativen Trainingsbereich Hieb und Stichfest (HuS)

Stand: August 2026

§ 1 Anbieter und Geltungsbereich

Vertragspartner ist der in Österreich ansässige Verein „Institut für ganzheitliches Wohlergehen von Kids u Erwachsenen“ (nachfolgend „Verein“).

Der Verein betreibt unter der Bezeichnung „Hieb und Stichfest“ (HuS) einen operativen Trainingsbereich für Selbstverteidigung, Selbstbehauptung, Kampfkunst sowie damit verbundene Trainings, Kurse, Workshops, Seminare und Veranstaltungen.

Hieb und Stichfest ist ein operativer Bereich des Vereins und kein eigenständiger Rechtsträger.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Verein und Teilnehmern an den unter der Bezeichnung Hieb und Stichfest angebotenen Leistungen.

Bei minderjährigen Teilnehmern wird der Vertrag durch den gesetzlichen Vertreter abgeschlossen.

Abweichende oder ergänzende Bedingungen für einzelne Veranstaltungen oder Angebote werden bei der jeweiligen Anmeldung oder Buchung ausdrücklich bekannt gegeben.

§ 2 Vertragsschluss

Die Darstellung von Angeboten auf der Website, in sozialen Medien, auf Flyern oder in anderen Medien stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.

Mit der Anmeldung gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit dem Verein ab. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Verein zustande.

Die Annahme kann schriftlich, in Textform, elektronisch oder durch Aufnahme des Teilnehmers in das Training erfolgen.

Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

§ 3 Leistungen

Art und Umfang der vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, Anmeldung oder Buchungsbestätigung.

Der Verein kann die vereinbarten Leistungen durch eigene oder beauftragte Trainer durchführen lassen.

Ein Anspruch auf die Durchführung durch einen bestimmten Trainer besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Der Verein ist berechtigt, Trainer aus organisatorischen Gründen auszutauschen.

Trainingszeiten und Trainingsorte können aus sachlichen oder organisatorischen Gründen in angemessenem Umfang geändert werden, soweit dies für den Teilnehmer zumutbar ist. Über wesentliche Änderungen werden die betroffenen Teilnehmer rechtzeitig informiert.

§ 4 Beiträge und Zahlungsbedingungen

Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Beiträge und Preise.

Die Beiträge können entsprechend dem gewählten Vertrag monatlich oder für einen vereinbarten Zeitraum im Voraus entrichtet werden.

Bei monatlicher Zahlungsweise ist der Beitrag jeweils zum vereinbarten Fälligkeitstermin im Voraus zu entrichten.

Soweit SEPA-Lastschrift vereinbart wurde, ist der Verein berechtigt, die fälligen Beiträge vom angegebenen Konto einzuziehen.

Kann eine berechtigte Lastschrift aufgrund eines vom Teilnehmer bzw. Kontoinhaber zu vertretenden Umstandes nicht eingelöst werden, können dem Teilnehmer die dem Verein tatsächlich entstandenen Rücklastschriftkosten in Rechnung gestellt werden.

Für Workshops, Seminare, Intensivtrainings und andere Sonderveranstaltungen können gesonderte Preise und Zahlungsbedingungen gelten.

§ 5 Vertragslaufzeit und Kündigung

Der Vertrag wird je nach gewähltem Tarif mit einer Mindestvertragslaufzeit von 6 oder 12 Monaten abgeschlossen. Die konkret vereinbarte Mindestvertragslaufzeit ergibt sich aus der Anmeldung bzw. dem jeweiligen Vertrag.

Nach Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit.

Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann der Vertrag von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Die Kündigung kann in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen.

Für Workshops, Seminare, Intensivtrainings und sonstige Einzelveranstaltungen können gesonderte Vertrags- und Stornierungsbedingungen gelten.

§ 6 Nichtteilnahme und Ausfall von Trainingseinheiten

Nimmt ein Teilnehmer aus persönlichen Gründen nicht am vereinbarten Training teil, versäumt er einzelne Trainingseinheiten oder sagt diese ab, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf anteilige Erstattung der laufenden Beiträge oder auf Nachholung der versäumten Trainingseinheiten.

Bei längerfristiger Erkrankung oder vergleichbaren besonderen Umständen kann nach individueller Vereinbarung ein Ruhen des Vertrages ermöglicht werden.

Kann eine Trainingseinheit aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Vereins liegen, nicht stattfinden, kann der Verein insbesondere einen Ersatztrainer einsetzen oder einen Ersatztermin anbieten.

Zwingende gesetzliche Ansprüche des Teilnehmers bleiben unberührt.

§ 7 Verhalten und Sicherheit im Training

Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Anweisungen der Trainer, insbesondere den Sicherheitsanweisungen, Folge zu leisten und sich so zu verhalten, dass weder er selbst noch andere Teilnehmer, Trainer oder sonstige Personen gefährdet werden.

Bestehende Verletzungen, Erkrankungen oder sonstige gesundheitliche Einschränkungen, die für eine sichere Teilnahme am Training relevant sein können, sind dem Trainer vor Beginn des Trainings mitzuteilen.

Bei Zweifeln hinsichtlich der gesundheitlichen Eignung für das Training sollte vor der Teilnahme ärztlicher Rat eingeholt werden.

Die Teilnahme unter erheblichem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Substanzen ist nicht gestattet.

Der verantwortliche Trainer ist berechtigt, einen Teilnehmer von einer Trainingseinheit auszuschließen, wenn dessen Teilnahme eine Gefahr für ihn selbst oder andere darstellt oder der Trainingsbetrieb erheblich gestört wird.

§ 8 Besondere Hinweise zum Selbstverteidigungstraining

Dem Teilnehmer ist bewusst, dass Selbstverteidigungs-, Kampfkunst- und Bewegungstraining trotz fachgerechter Anleitung und angemessener Sicherheitsmaßnahmen mit einem Verletzungsrisiko verbunden sein kann.

Die im Training vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten dienen insbesondere der Selbstbehauptung, Gefahrenvermeidung, Gefahrenabwehr und Selbstverteidigung.

Die Anwendung der im Training erlernten Fähigkeiten außerhalb des Trainings liegt in der Verantwortung des Teilnehmers und darf ausschließlich im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgen, insbesondere in gesetzlich zulässigen Notwehr- oder Nothilfesituationen.

§ 9 Minderjährige

Bei minderjährigen Teilnehmern wird der Vertrag durch den gesetzlichen Vertreter abgeschlossen.

Der gesetzliche Vertreter bestätigt mit Abschluss des Vertrages, zur Abgabe der erforderlichen Erklärungen für den minderjährigen Teilnehmer berechtigt zu sein.

Gesundheitliche Besonderheiten des minderjährigen Teilnehmers, die für eine sichere Durchführung des Trainings relevant sein können, sind dem verantwortlichen Trainer mitzuteilen.

Einwilligungen zur Aufnahme und Veröffentlichung von Foto- oder Videoaufnahmen werden getrennt vom Trainingsvertrag eingeholt.

Die Verweigerung einer Foto- oder Videoeinwilligung hat keinen Einfluss auf die Teilnahme am regulären Training.

§ 10 Standortübergreifende Teilnahme

Soweit dies im jeweiligen Angebot vorgesehen ist, können Teilnehmer auch Trainingsangebote anderer Hieb-und-Stichfest-Standorte nutzen.

Umfang und Voraussetzungen der standortübergreifenden Teilnahme richten sich nach der jeweiligen Mitgliedschaft bzw. Leistungsbeschreibung.

Für Workshops, Seminare, Intensivtrainings und sonstige Sonderveranstaltungen können zusätzliche Gebühren anfallen.

§ 11 Ausschluss vom Training

Der Verein bzw. der verantwortliche Trainer kann einen Teilnehmer vorübergehend von einzelnen Trainingseinheiten ausschließen, wenn dieser Sicherheitsanweisungen missachtet, andere Teilnehmer oder Trainer gefährdet, den Trainingsbetrieb erheblich stört oder aus anderen wichtigen Gründen eine sichere Durchführung des Trainings nicht gewährleistet werden kann.

Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann der Verein den Teilnehmer dauerhaft vom Training ausschließen und, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen.

Gesetzliche Rechte beider Vertragsparteien bleiben unberührt.

§ 12 Haftung

Der Verein haftet nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.

Die Teilnahme an Selbstverteidigungs-, Kampfkunst- und Bewegungstraining ist mit typischen sport- und trainingsbedingten Verletzungsrisiken verbunden. Die bloße Verwirklichung eines solchen typischen Risikos begründet für sich allein keine Haftung des Vereins.

Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Sicherheitsanweisungen der Trainer zu beachten und seine eigenen körperlichen und gesundheitlichen Grenzen zu berücksichtigen.

Die Haftung für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit wird durch diese AGB nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt.

Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.

§ 13 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden durch den Verein im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.

Einzelheiten zur Art, zum Umfang und zum Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie zu den Rechten der betroffenen Personen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung auf der Website von Hieb und Stichfest.

Einwilligungen für Werbeinformationen sowie für Foto- und Videoaufnahmen werden, soweit erforderlich, gesondert eingeholt.

§ 14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften dem nicht entgegenstehen.

Bei Verbrauchern darf diese Rechtswahl nicht dazu führen, dass ihnen der Schutz zwingender Bestimmungen entzogen wird, der ihnen nach dem ohne diese Rechtswahl anwendbaren Recht ihres gewöhnlichen Aufenthalts zusteht.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Wien, Österreich.

Gegenüber Verbrauchern gelten die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen über die gerichtliche Zuständigkeit.

§ 15 Schlussbestimmungen

Individuelle Vereinbarungen und zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben von diesen AGB unberührt.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die einschlägigen gesetzlichen Regelungen.

Stand: August 2026